Pirmin Bischof
Ihr Ständerat.

Artikel im CVPpersönlich Nr. 3/2018 "Steuervorlage 17 - Gleichzeitig Arbeitsplätze und AHV sichern"

Die Steuervorlage 17 (SV17) wird neu mit der AHV-Sanierung verknüpft. Das hat der Ständerat beschlossen. Das Vorgehen soll der Unternehmenssteuerreform zum Durchbruch verhelfen. Gleichzeitig wird die AHV, die bedenklich in Schieflage geraten ist, entlastet. Im September kommt die Vorlage in den Nationalrat, 2019 voraussichtlich vors Volk.

Die Steuervorlage 17 (SV 17) wird neu mit der AHV-Sanierung verknüpft. Das hat der Ständerat beschlossen. Das Vorgehen soll der Unternehmenssteuerreform zum Durchbruch verhelfen. Gleichzeitig wird die AHV, die bedenklich in Schieflage geraten ist, entlastet. Im September kommt die Vorlage in den Nationalrat, 2019 voraussichtlich vors Volk.
Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats, die ich gegenwärtig präsidieren darf, hat das Paket aufgegleist. Die Ausgangslage war schlecht: Das Volk hat die Unternehmessteuerreform III 2017 deutlich abgelehnt. Ein gleiches Paket kommt also nicht mehr in Frage. Gleichzeitig drängen die Unternehmen auf eine zügige Lösung und erwägen wegen der erheblichen Rechtsunsicherheit Verlegungen von Unternehmenssitzen und Arbeitsplätzen ins Ausland. Die Steuervorlage ist also dringlich und wichtig, aber absturzgefährdet. Andererseits hat das Volk ebenfalls 2017 auch die Altersvorsorge 2020 abgelehnt. Damit droht ein jahrelanges Hickhack, das die AHV und damit auch die laufenden Renten gefährdet.
Finanzminister Ueli Maurer nannte deshalb das ständerätliche Paket, obwohl es erheblich von der Bundesratsvorlage abweicht, ein "kleines Kunstwerk des politischen Kompromisses". Tatsächlich ist es gelungen, dass, erstmals für eine solch gewichtige Vorlage, im Ständerat die Vertreter aller Bundesratsparteien zugestimmt haben.
Das Zweckbündnis ist unter Druck des Auslands zustande gekommen: Die Schweiz muss international nicht mehr akzeptierten Steuerprivilegien für Statusgesellschaften abschaffen. Diesen droht ein massiver Steueraufschlag. Damit die Firmen nicht abwandern, soll das Schweizer Steuerklima allgemein milder werden.
Die AHV muss dringend saniert werden
Mit der Unternehmenssteuerreform III machte das Parlament einen ersten Anlauf, lief aber beim Volk auf. In der Steuervorlage 17 hat der Bundesrat nachgebessert. Zudem sind nun die kantonalen Umsetzungspläne bekannt, was eine ungefähre Kostenschätzung erlaubt. Als sozialen Ausgleich schlug der Bundesrat höhere Familienzulagen vor.
Die WAK (und auch ich selber) sind jedoch der Ansicht, dass dies nicht ausreichen würde. Wir haben den Ständerat überzeugt, der AHV 2 Milliarden Franken als sozialen Ausgleich zukommen zu lassen. Das entspricht den geschätzten Kosten der Unternehmenssteuerreform bei Bund und Kantonen. Dieser soziale Ausgleich ist damit wesentlich anders und grösser als vom Bundesrat vorgesehen.
Die Sanierung der AHV ist eines der vordringlichsten Anliegen der Schweizer Politik. Das wichtigste Sozialwerk müsste aus demografischen Gründen seit Jahren saniert werden. Darin sind sich alle einig. Nur: Seit 1997 sind sämtliche AHV-Reformen gescheitert. Das bedeutet im Klartext: Wenn weiterhin keine Reform gelingt, ist die AHV ca. 2030 Konkurs! Der Bundesrat orientierte die Sozial- und Gesundheitskommission (SGK), der ich angehöre, dass der AHV-Fonds bereits im laufenden Jahr mit der eigenen Teilliquidation beginnen musste. Vermögen von 100 Millionen Franken werden bereits abgebaut, und zwar jeden Monat. So kann es nicht weitergehen! Das ständerätliche Paket löst nicht alle Probleme der AHV, aber es ermöglicht eine Ausfinanzierung von immerhin 40 Prozent der bestehenden Lücke. Damit entsteht Luft, um die „grosse“ AHV-Reform noch rechtzeitig zu erarbeiten.
Vor allem KMU werden entlastet
Der Ständerat hat das bundesrätliche Paket auch sonst wesentlich umgebaut: So ist der Rat den Abstimmungssiegern mit einer Limitierung der steuerfreien Rückzahlung von Kapitaleinlagereserven entgegengekommen. Damit wird es schwieriger, Gewinne steuerfrei an bestimmte Aktionäre auszuschütten. Zudem wird die Dividendenbesteuerung weniger stark erhöht als vom Bundesrat vorgesehen. Dies hat zur Folge, dass die grosse internationale Unternehmen sogar etwas mehr Steuern als heute bezahlen müssen, während die KMU, die Gewinne machen, gegenüber heute massiv entlastet werden. Dies schützt den unternehmerischen Mittelstand und tausende von Arbeitsplätzen. Anders als in der UStR III dürfen zudem nur noch Hochsteuerkantone eine zinsbereinigte Gewinnsteuer einführen. Davon profitiert voraussichtlich nur noch Zürich.
Andere Elemente der Steuervorlage hat der Ständerat unverändert gelassen. Die Kantone erhalten rund eine Milliarde Franken mehr aus der Bundeskasse. Das gibt ihnen Spielraum für eine allgemeine Senkung der Unternehmenssteuern (vgl. Artikel über das Solothurner Paket). Zusätzlich können Unternehmen mit einer Patentbox, mit zusätzlichen Forschungsabzügen oder bei den stillen Reserven entlastet werden.
Kein Enthusiasmus. Aber: Es gibt keine bessere Lösung
Ehrlich gesagt: Richtig begeistert ist natürlich niemand. Es herrscht aber die allgemeine Überzeugung, dass keine bessere Lösung in Sicht ist. In diesen Wochen werden sicher jede Menge von Kritiken, Bemängelungen und Sonderwünschen kommen, die auch noch berücksichtigt werden sollten. Bezeichnenderweise widersprachen sie sich untereinander diametral. So fordern die einen (rechts), jetzt schon das Frauenrentenalter auf 65 Jahre zu erhöhen, während andere (links) verlangen, dass jetzt schon auf Jahre hinaus auf deine solche Erhöhung verzichtet werden müsse. Wieder andere fordern, dass im Finanzausgleich die finanzstarken Kantone bereits in dieser Vorlage auf dem Rücken der schwächeren Kantone entlastet werden müssten, während ihre Gegner eine Entlastung der schwachen Kantone wegen der SV-Mehrausgaben verlangen. Dann gibt es Kritiker, die eine Trennung der Vorlage verlangen, weil der Grundsatz der Einheit der Materie verletzt sei. Das Bundesgericht hat aber klar festgestellt, dass dieser Grundsatz für normale Bundesgesetze (wie hier) so nicht gelten kann. Tatsächlich hätte sonst natürlich ein Zivilgesetzbuch, ein Obligationenrecht oder ein Ausländergesetz beschlossen werden können.
Unter dem Strich: Mögliche Kritikpunkte gibt es viele. Eine bessere Lösung hat bisher immer noch niemand vorgeschlagen.
Der Ständerat stimmte denn auch dem von der WAK gezimmerten Kompromiss überdeutlich zu, mit 35 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. Sie soll in der Herbstsession bereinigt werden. Eine allfällige Referendumsabstimmung würde spätestens Mai 2019 stattfinden.
Jetzt kommt’s auf den Nationalrat und die Kantone an
Es wird nun auf die Beratung im Nationalrat, vor allem aber auf die Umsetzungspakete in den Kantonen ankommen. Denn: nach meiner Überzeugung ist die UStR III vor dem Volk gescheitert, dass den einzelnen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nicht klar war, ob die Bundesreform jeder/m Einzelnen Nachteile auf kantonaler Ebene bringen würde. Steigen die Steuern in meiner Gemeinde? Hat der Staat weniger Geld für Bildung, Verkehr oder Soziales? Weil diese Fragen nun vorweg geklärt werden, bin ich für eine Volksabstimmung recht optimistisch.

Pirmin Bischof, Ständerat, Solothurn

CVPpersönlich Nr. 3/2018

Steuervorlage 17: Arbeitsplätze und gleichzeitig AHV sichern

 

Die Steuervorlage 17 (SV 17) wird neu mit der AHV-Sanierung verknüpft. Das hat der Ständerat beschlossen. Das Vorgehen soll der Unternehmenssteuerreform zum Durchbruch verhelfen. Gleichzeitig wird die AHV, die bedenklich in Schieflage geraten ist, entlastet. Im September kommt die Vorlage in den Nationalrat, 2019 voraussichtlich vors Volk.

Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats, die ich gegenwärtig präsidieren darf, hat das Paket aufgegleist. Die Ausgangslage war schlecht: Das Volk hat die Unternehmessteuerreform III 2017 deutlich abgelehnt. Ein gleiches Paket kommt also nicht mehr in Frage. Gleichzeitig drängen die Unternehmen auf eine zügige Lösung und erwägen wegen der erheblichen Rechtsunsicherheit Verlegungen von Unternehmenssitzen und Arbeitsplätzen ins Ausland. Die Steuervorlage ist also dringlich und wichtig, aber absturzgefährdet. Andererseits hat das Volk ebenfalls 2017 auch die Altersvorsorge 2020 abgelehnt. Damit droht ein jahrelanges Hockhack, das die AHV und damit auch die laufenden Renten gefährdet.

Finanzminister Ueli Maurer nannte deshalb das ständerätliche Paket, obwohl es erheblich von der Bundesratsvorlage abweicht, ein "kleines Kunstwerk des politischen Kompromisses". Tatsächlich ist es gelungen, dass, erstmals für eine solch gewichtige Vorlage, im Ständerat die Vertreter aller Bundesratsparteien zugestimmt haben.

Das Zweckbündnis ist unter Druck des Auslands zustande gekommen: Die Schweiz muss international nicht mehr akzeptierten Steuerprivilegien für Statusgesellschaften abschaffen. Diesen droht ein massiver Steueraufschlag. Damit die Firmen nicht abwandern, soll das Schweizer Steuerklima allgemein milder werden.

Die AHV muss dringend saniert werden

Mit der Unternehmenssteuerreform III machte das Parlament einen ersten Anlauf, lief aber beim Volk auf. In der Steuervorlage 17 hat der Bundesrat nachgebessert. Zudem sind nun die kantonalen Umsetzungspläne bekannt, was eine ungefähre Kostenschätzung erlaubt. Als sozialen Ausgleich schlug der Bundesrat höhere Familienzulagen vor.

Die WAK (und auch ich selber) sind jedoch der Ansicht, dass dies nicht ausreichen würde. Wir haben den Ständerat überzeugt, der AHV 2 Milliarden Franken als sozialen Ausgleich zukommen zu lassen. Das entspricht den geschätzten Kosten der Unternehmenssteuerreform bei Bund und Kantonen. Dieser soziale Ausgleich ist damit wesentlich anders und grösser als vom Bundesrat vorgesehen.

Die Sanierung der AHV ist eines der vordringlichsten Anliegen der Schweizer Politik. Das wichtigste Sozialwerk müsste aus demografischen Gründen seit Jahren saniert werden. Darin sind sich alle einig. Nur: Seit 1997 sind sämtliche AHV-Reformen gescheitert. Das bedeutet im Klartext: Wenn weiterhin keine Reform gelingt, ist die AHV ca. 2030 Konkurs! Der Bundesrat orienterte die Sozial- und Gesundheitskommission (SGK), der ich angehöre, dass der AHV-Fonds bereits im laufenden Jahr mit der eigenen Teilliquidation beginnen musste. Vermögen von 100 Millionenn Franken werden bereits abgebaut, und zwar jeden Monat. So kann es nicht weitergehen! Das ständerätliche Paket löst nicht alle Probleme der AHV, aber es ermöglicht eine Ausfinanzierung von immerhin 40 Prozent der bestehenden Lücke. Damit entsteht Luft, um die „grosse“ AHV-Reform noch rechtzeitig zu erarbeiten.

Vor allem KMU werden entlastet

Der Ständerat hat das bundesrätliche Paket auch sonst wesentlich umgebaut: So ist der Rat den Abstimmungssiegern mit einer Limitierung der steuerfreien Rückzahlung von Kapitaleinlagereserven entgegengekommen. Damit wird es schwieriger, Gewinne steuerfrei an bestimmte Aktionäre auszuschütten. Zudem wird die Dividendenbesteuerung weniger stark erhöht als vom Bundesrat vorgesehen. Dies hat zur Folge, dass die grosse internationale Unternehmen sogar etwas mehr Steuern als heute bezahlen müssen, während die KMU, die Gewinne machen, gegenüber heute massiv entlastet werden. Dies schützt den unternehmerischen Mittelstand und tausende von Arbeitsplätzen. Anders als in der UStR III dürfen zudem nur noch Hochsteuerkantone eine zinsbereinigte Gewinnsteuer einführen. Davon profitiert voraussichtlich nur noch Zürich.

Andere Elemente der Steuervorlage hat der Ständerat unverändert gelassen. Die Kantone erhalten rund eine Milliarde Franken mehr aus der Bundeskasse. Das gibt ihnen Spielraum für eine allgemeine Senkung der Unternehmenssteuern (vgl. Artikel über das Solothurner Paket). Zusätzlich können Unternehmen mit einer Patentbox, mit zusätzlichen Forschungsabzügen oder bei den stillen Reserven entlastet werden.

Kein Enthusiasmus. Aber: Es gibt keine bessere Lösung

Ehrlich gesagt: Richtig begeistert ist natürlich niemand. Es herrscht aber die allgemeine Überzeugung, dass keine bessere Lösung in Sicht ist. In diesen Wochen werden sicher jede Menge von Kritiken, Bemängelungen und Sonderwünschen kommen, die auch noch berücksichtigt werden sollten. Bezeichnenderweise widersprachen sie sich untereinander diametral. So fordern die einen (rechts), jetzt schon das Frauenrentenalter auf 65 Jahre zu erhöhen, während andere (links) verlangen, dass jetzt schon auf Jahre hinaus auf deine solche Erhöhung verzichtet werden müsse. Wieder andere fordern, dass im Finanzausgleich die finanzstarken Kantone bereits in dieser Vorlage auf dem Rücken der schwächeren Kantone entlastet werden müssten, während ihre Gegner eine Entlastung der schwachen Kantone wegen der SV-Mehrausgaben verlangen. Dann gibt es Kritiker, die eine Trennung der Vorlage verlangen, weil der Grundsatz der Einheit der Materie verletzt sei. Das Bundesgericht hat aber klar festgestellt, dass dieser Grundsatz für normale Bundesgesetze (wie hier) so nicht gelten kann. Tatsächlich hätte sonst natürlich nei ein Zivilgesetzbuch, ein Obligationenrecht oder ein Ausländergesetz beschlossen werden können.

Unter dem Strich: Mögliche Kritikpunkte gibt es viele. Eine bessere Lösung hat bisher immer noch niemand vorgeschlagen.

Der Ständerat stimmte denn auch dem von der WAK gezimmerten Kompromiss überdeutlich zu, mit 35 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. Sie soll in der Herbstsession bereinigt werden. Eine allfällige Referendumsabstimmung würde spätestens Mai 2019 stattfinden.

Jetzt kommt’s auf den Nationalrat und die Kantone an

Es wird nun auf die Beratung im Nationalrat, vor allem aber auf die Umsetzungspakete in den Kantonen ankommen. Denn: nach meiner Überzeugung ist die UStR III vor dem Volk gescheitert, dass den einzelnen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nicht klar war, ob die Bundesreform jeder/m Einzelnen Nachteile auf kantonaler Ebene bringen würde. Steigen die Steuern in meiner Gemeinde? Hat der Staat weniger Geld für Bildung, Verkehr oder Soziales? Weil diese Fragen nun vorweg geklärt werden, bin ich für eine Volksabstimmung recht optimistisch.

 

Pirmin Bischof, Ständerat, Solothurn

 

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