Zunächst: Erbschaften sind vorher meist schon zwei Mal besteuert worden: Mit der Einkommenssteuer und dann (in der Schweiz zusätzlich) nochmals jährlich mit der Vermögenssteuer.
Der kaum beachtete Webfehler der Initiative: Alle Kantone ausser Schwyz haben heute eine Erbschaftssteuer, die Erben umso stärker besteuert, je weiter entfernt verwandt sie mit dem Erblasser sind. So zahlen nichtverwandte Erben bis zu 50 Prozent, die eigenen Kinder dagegen nichts. Eine korrekte und familienfreundliche Lösung. Die Initiative will nun diese kantonalen Erbschaftssteuern abschaffen und durch eine pauschale Bundeserbschaftssteuer von 20 Prozent ersetzen. Dies ist nicht nur ein schwerer Eingriff in die kantonale Steuerhoheit, sondern eine unsinnige Steuerentlastung entfernt verwandter Erben auf dem Buckel der Kinder des Erblassers.
Am schlimmsten aber: Die Initiative ist ein Anschlag auf die über 250‘000 Schweizer Familienunternehmen, das eigentliche Rückgrat unserer Wirtschaft. Gemäss einer PwC-Studie sind bereits Betriebe ab 8 Mitarbeitenden und einem Umsatz ab 4 Millionen Franken betroffen. Wenn diese Betriebe die neue Steuer durch Ausschüttungen aufbringen müssten, bedeute dies eine Steuerbelastung von 32 (nicht 20) Prozent. Zwar sieht die Initiative „Ermässigungen“ vor, wenn ein Unternehmen oder Bauernbetrieb „von den Erben…mindestens zehn Jahre weitergeführt“ wird. Nur: Wer weiss das bei Antritt der Erbschaft? Die Folge: Familienbetriebe müssen wegen der latenten Steuerlast viel zu hohe Mittel im Unternehmen bereithalten. Dies verhindert Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Resultat: Familienunternehmen werden gegenüber Grosskonzernen und ausländischen Unternehmen noch zusätzlich benachteiligt. Und das jetzt, wo viele ob der Frankenstärke ohnehin um die Existenz und die Arbeitsplätze kämpfen.
Die Initiative ist steuerrechtlich unsinnig und für KMU und ihre Arbeitsplätze hochgefährlich. Meine Antwort: Nein.
Erschienen in der Aargauer Zeitung am 11. April 2015