Die Frage ist berechtigt: Warum sollen wohlhabende Ausländer anders besteuert werden als wir Schweizerinnen und Schweizer? Eine solche Abweichung von der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ist nur zu rechtfertigen, wenn ein genügendes öffentliches Interesse dafür besteht. Unser Steuerrecht kennt eine ganze Reihe von Ausnahmen von der linearen Besteuerung, so zum Beispiel den Abzug für Einzahlungen in die 2. und 3. Säule.
Bundesrat und Parlament sind klar der Meinung, dass auch bei der Pauschalbesteuerung der Nutzen für die Gesamtheit den «Sündenfall» rechtfertigt.
Heute werden etwa 5600 Personen pauschal besteuert. Sie zahlen gegen eine Milliarde an Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern und schaffen (vorab in strukturschwachen Gebieten) schätzungsweise 22 000 Arbeitsplätze. Zudem geben sie als Investoren, Mäzene und Konsumenten jährlich etwa drei Milliarden Franken in der Schweiz aus. Ein Verbot der Pauschalsteuer würde dies gefährden. So hat etwa die Hälfte aller Betroffenen den Kanton Zürich verlassen, als dieser die Pauschalsteuer 2009 abschaffte. Wohlgemerkt: Die Pauschalbesteuerung ist nur zulässig für ausländische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz erstmals in die Schweiz verlegt haben und hier keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Der besteuerte Aufwand muss zudem mindestens das Fünffache der Wohnkosten betragen, ab 2016 sogar das Siebenfache, mindestens aber 400 000 Franken. Die Kontrollen durch die Steuerverwaltung sind hier aber massgeblich zu verschärfen, um Missbräuche zu vermeiden.
Was macht das Ausland? Der Kampf um wohlhabende Ausländer ist gängig und legal. So zahlen reiche Ausländer, die nach Österreich ziehen, nur so viel Steuern wie am letzten Wohnsitz. Wer einen Umweg über ein «Nullsteuerland» nimmt, zahlt in Österreich gar keine Steuern. Liechtenstein hat eine Pauschalsteuer. Deutschland und Italien kennen keine Vermögenssteuer. Unser verschärftes System ist massvoll. Geben wir es nicht unnötig auf.
Erschienen am 21.10.2014 in der az Aargauer Zeitung / az Nordwestschweiz