Bischof Pirmin (M-E, SO), für die Kommission:
Wir haben ein weiteres Exemplar der Vorstösse aus der APK-N zu Europafragen vor uns. Es handelt sich um eine parlamentarische Initiative, die verlangt, dass der Bundesrat im Rahmen des strukturierten politischen Dialogs mit der EU und zur Wahrung der Interessen der Schweiz die Klärung der institutionellen Regeln für die Weiterführung und Erleichterung der Beziehungen mit der EU anstreben soll. Insbesondere und präzise verlangt die parlamentarische Initiative, Eckwerte für AB 2023 S 268 / BO 2023 E 268 den Dialog sowie die Rolle und den Einbezug des Parlamentes und der Kantone in einem Bundesgesetz festzusetzen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen, wie es die Präsidentin gesagt hat, mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Es gibt keine Minderheit, aber es gibt einen Einzelantrag Herzog Eva, der Initiative Folge zu geben.
Die Initiative hat eine Pingpong-Vergangenheit hinter sich. Es ist eine alte Initiative. Sie ist von der APK-N am 25. Juni 2021 mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen eingereicht worden. Die APK-S hat die Initiative bereits am 15. Oktober 2021 mit 6 zu 4 Stimmen abgelehnt. Die APK-N hat am 22. November 2021 auf ihrer Position beharrt und mit 17 zu 8 Stimmen entschieden, an ihrem Erstentscheid festzuhalten und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Der Nationalrat hat der Initiative am 15. März 2022 mit 127 zu 58 Stimmen bei 7 Enthaltungen Folge gegeben.
Ihre Kommission hält zunächst fest, dass die parlamentarische Initiative, über die wir jetzt reden, zu einem Zeitpunkt eingebracht wurde, als die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU völlig blockiert waren. Es war die Zeit kurz nach dem Abbruch der Verhandlungen durch den Bundesrat. Im gleichen Zeitraum führte die APK Ihres Rates eine eingehende Lagebeurteilung mit andauernden Anhörungen durch, auch mit Botschaftern seitens der EU. Weiter wurde die APK Ihres Rates an ihrer Sitzung vom 9. Januar 2023 eingeladen, den Entwurf des Berichtes des Bundesrates zur Lagebeurteilung der Beziehungen Schweiz-EU zu konsultieren. Die APK-S hat dies gemacht und in einem ausführlichen Schreiben an den Bundesrat Stellung genommen; darin hat sie insbesondere Präzisierungen und Ergänzungen zum Europabericht verlangt.
Auf der einen Seite empfindet die Mehrheit Ihrer Kommission das Anliegen der Schwesterkommission, eine gewisse Bewegung in die erwähnte Blockade hineinzubringen, als nachvollziehbar. Die Schweiz ist auf gute Verhältnisse mit der Europäischen Union angewiesen. Auf der anderen Seite und vor allem hegt die APK Ihres Rates aber grosse Bedenken in Bezug auf institutionelle Aspekte. Die Kommission ist der Ansicht, dass die parlamentarische Initiative, wie sie uns vorliegt, nicht zielführend und wahrscheinlich sogar kontraproduktiv wäre. Die Initiative verlangt einen politischen Dialog und fordert, dass der Bundesrat die Verhandlungen "zum nächstmöglichen Termin" aufnimmt. Der politische Dialog ist jedoch bereits im Gange. Das war bei Einreichung der Initiative noch nicht der Fall.
Ein Bundesgesetz, wie es nun von den Initianten verlangt wird, müsste durch den ganzen parlamentarischen Prozess, vermutlich auch noch durch eine Volksabstimmung. Es würde in den Augen Ihrer Kommission viel zu lange dauern, bis Verhandlungen beginnen könnten. Die Kommission ist deshalb der Auffassung, dass die Initiative - entgegen der Ansicht der APK des Nationalrates, die den Weg über ein Bundesgesetz wählen würde - nicht beschleunigen würde, sondern sogar eine bremsende Wirkung hätte.
Zudem, und das war in der Diskussion in der Kommission auch ein wichtiges Argument, lässt die parlamentarische Initiative offen, wie viele inhaltliche Eckwerte in das Gesetz aufgenommen werden müssten.
Die APK-S ist in diesem Rahmen der Ansicht, dass ein Gesetz, das einen Zeitdruck aufsetzt und Verhandlungseckpunkte in einem Bundesgesetz festhalten möchte, den Verhandlungsspielraum des Bundesrates in einer heiklen Verhandlungssituation eben unnötig beschneiden würde. Die Gegenseite würde es natürlich schätzen, wenn die schweizerische Seite intern unter Zeitdruck gesetzt würde mit dem Zwang, die Verhandlungen abzuschliessen.
Die grosse Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen deshalb, keine Folge zu geben. Den Einzelantrag von Kollegin Herzog wird sie sicher selbst begründen.
Bundesgesetz über die Weiterführung und Erleichterung der Beziehungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union
21.480 Bundesgesetz über die Weiterführung und Erleichterung der Beziehungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union