Bischof Pirmin (M-E, SO), für die Kommission:
Der Motionär möchte, dass die Arbeitsvermittlungsverordnung so angepasst wird, dass die Stellenmeldepflicht in denjenigen Berufsarten gilt, in denen die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote den Schwellenwert von 8 Prozent erreicht oder überschreitet. Die Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.
Der Motionär führt zur Begründung im Wesentlichen aus, dass am 1. Januar 2020 die Senkung des Schwellenwertes von 8 auf 5 Prozent in Kraft getreten sei, wodurch sich die Zahl der meldepflichtigen Berufe sukzessive von 26 auf 48 Berufsarten erhöht habe; dies stehe eigentlich im Widerspruch dazu, dass die Arbeitslosigkeit in der Schweiz in der gleichen Zeit gesunken sei und im Oktober 2021 um 0,7 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert gelegen habe. Er weist ausserdem auf den grossen administrativen Aufwand hin, namentlich für Landwirtschaft, Hotellerie, Gastronomie und Bauwirtschaft.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 26. Februar 2022 die Motion zur Ablehnung empfohlen. Er weist im Wesentlichen darauf hin, dass an einer zielgerichteten und effizienten Umsetzung der Stellenmeldepflicht festgehalten werden müsse. Das EJPD sei beauftragt worden, in Zusammenarbeit mit dem WBF und unter Einbezug der Kantone und Sozialpartner bis zum 31. März 2024 eine Gesamtschau vorzunehmen. Daher schlägt der Bundesrat vor, bis dahin keine Strategieänderung vorzunehmen.
Der Ständerat hat die Motion am 17. März 2022 der WAK-S zur Vorberatung zugewiesen. Die Kommission hält fest, dass das Instrument der Stellenmeldepflicht ein Kernelement der Zuwanderungspolitik bleibt und mittlerweile auch ein zentrales Instrument der öffentlichen Arbeitsvermittlung darstellt. Die Anzahl der von den RAV vermittelten Stellen mag relativ gering erscheinen. Das hängt in den Augen der Kommission aber auch damit zusammen, dass die Massnahme der Stellenmeldepflicht noch sehr jung ist. Weiter ist die Arbeitslosigkeit derzeit tief, und es gibt auch weniger offene Stellen. Im Weiteren werden Stellen teilweise ohne Zutun des RAV besetzt, weil die Arbeitgeber und die Stellensuchenden über die Plattform Job-Room auch direkt miteinander in Kontakt treten können.
Das Instrument der Stellenmeldepflicht hat sich nach Auffassung der Kommissionsmehrheit in vielen Kantonen bewährt. In Bezug auf die Vermittlungsquote ist aber festzustellen, dass grosse kantonale Unterschiede bestehen. In diesem Zusammenhang unterstreicht die Kommission die Bedeutung einer guten Zusammenarbeit, und zwar sowohl zwischen der Arbeitslosenversicherung und den RAV als auch zwischen den Kantonen.
Die Kommission geht davon aus, dass der Nutzen der Stellenmeldepflicht in Zukunft weiter zunehmen wird. Würde die Schwelle der Stellenmeldepflicht jetzt wieder erhöht, würde dies die Regelung fast ad absurdum führen.
Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Kommission, wie gesagt mit 8 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.
21.4665 Motion Ettlin Erich. Stellenmeldepflicht. Wiedereinführung eines praxistauglichen Schwellenwertes
Motion Ettlin Erich. Stellenmeldepflicht. Wiedereinführung eines praxistauglichen Schwellenwertes