Pirmin Bischof
Ihr Ständerat.

Artikel im CVPpersönlich Nr. 2022/3 "Fünf vor Zwölf für die AHV-Revision."

Wenn wir nun am 25. September über die «AHV 21» abstimmen, geht es um die Zukunft unseres wichtigsten Sozialwerks. Das ist keine Floskel, das ist die nüchterne Realität.

Mit einem Ja die Zukunft der AHV sichern:
Nichts mehr und nichts weniger!

Als Mitglied der 13-köpfigen Sozial- und Gesundheitskommission (SGK) des Ständerates durfte ich die vorliegende AHV-Reform massgeblich mitprägen. Wenn wir nun am 25. September über die «AHV 21» abstimmen, geht es um die Zukunft unseres wichtigsten Sozialwerks. Das ist keine Floskel, das ist die nüchterne Realität. Die Auswirkungen im einzelnen finden Sie auf den Seiten 6 und 7 zusammengestellt. Natürlich würde die AHV bei einem Nein am Tag nach der Abstimmung nicht gleich zusammenrechen. Aber: Die Absicherung des Sozialwerks für die jetzigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner würde deutlich schwieriger. Warum?
Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner nimmt zurzeit stark zu und wird auch in den nächsten Jahrzehnten stark ansteigen. Das wirkt sich direkt auf die AHV aus: Allein von 2022 bis 2032 steigt die Summe der jährlich ausgezahlten Renten von 48 auf 63 Milliarden Franken. Die Einnahmen wachsen weniger stark. Die Finanzierung der Renten ist je länger desto weniger gesichert. Ohne Reform würde sich der AHV-Fonds, also «die Kasse» der AHV, voraussichtlich bereits ab 2027 schrittweise entleeren.
Eigentlich fast unglaublich: Seit 27 Jahren sind alle AHV-Reformen gescheitert, obwohl die Finanzlage dauernd ungemütlicher wurde. Daran ändert auch nichts, dass das Super-Börsenjahr 2021 auch der AHV eine Verschnaufpause brachte: 2022 sieht bereits wieder wesentlich düsterer aus.
Die Reform umfasst übrigens zwei separate Vorlagen: eine zu den Änderungen bei der AHV, eine zur Erhöhung der Mehrwertsteuer. Nur wenn beide Vorlagen eine Mehrheit finden, tritt die Reform in Kraft. Für die Steuervorlage braucht es neben dem Volks- auch das Ständemehr.
Das Rentenalter wird wieder vereinheitlicht auf 65, so wie bei der ursprünglichen AHV. Für die Frauen bedeutet dies eine Erhöhung von 64 auf 65 Jahre.
Frauen erhalten Zuschläge von 12 bis 160 Franken
Im Gegenzug erhalten die ersten neun betroffenen Jahrgänge lebenslange Rentenverbesserungen (vgl. Seite 6 und 7). Und wichtig: Niemand erleidet eine Rentensenkung. Im Gegenteil: Viele Frauen, die bis 65 arbeiten erhalten mit der AVH 21 eine höhere Rente als sie heute erhalten wurden, wenn sie bis 65 arbeiten. Und zwar bis zu 160 Franken pro Monat (vgl. Tabelle Seite 7)!
Die Verbesserungen sind nach Einkommen abgestuft: je tiefer die Rente, desto grösser der Zuschlag.
Mehrwertsteuererhöhung um 0,4 Prozent
Was für die Sicherung der AHV «einschenkt», ist die geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer, die der AHV dringend benötigte Einnahmen verschafft. Konsumentinnen und Konsumenten jeden Alters zahlen damit etwa 1,5 Milliarden Franken im Jahr mehr als heute. Der Normalsatz der Steuer soll von 7,7 auf 8,1 Prozent erhöht werden.
Mehr Flexibilität: Frühpensionierung und Arbeiten über 65 wird einfacher

Etwas wichtiges, das oft vergessen wird: Die AHV wird mit der Reform flexibler, und zwar für Männer und Frauen. Neu ist zwischen 63 und 70 Jahren ein schrittweiser Übergang in die Pensionierung möglich. Sie können anfänglich nur einen Teil der Rente beziehen und den Rest aufschieben. Zudem ist es künftig attraktiver, über 65 hinaus zu arbeiten: Im Gegensatz zu heute können Sie mit Lohnbeiträgen, die in diesem Alter bezahlt werden, die eigene Rente noch aufbessern oder frühere Beitragslücken auffüllen.

Wird die Vorlage angenommen, erhalten zudem unterstützungsbedürftige Rentnerinnen und Rentner rascher zusätzliche Hilfe von der AHV (Hilflosenentschädigung) (vgl. Seite 6).

Warum ist die Reform für die Sicherung der AHV wichtig

Tatsächlich steht die AHV seit Jahren auf der Kippe. Die AHV ist «umlagefinanziert»: Die heutigen Lohnbeiträgen der Erwerbstätigen (plus Steuern) finanzieren die heutigen Renten. Diese Rechnung bewegt sich zurzeit dank der 2-Milliarden-Finanzspritze, die das Volk 2019 beschlossen hat, wieder knapp im positiven Bereich. Zuvor – in den Jahren 2014 bis 2019 – hatte die Umlagefinanzierung durchgehend im Minus abgeschlossen.

Die Kasse kippt schnell ins Minus, wenn die Reform misslingt. Ohne Gegenmassnahmen wird 2030 ein Defizit von 1,8 Milliarden Franken erwartet, auch wenn man die erhoffte Rendite des AHV-Fonds berücksichtigt. Danach werden die Löcher schnell grösser. Allein von 2030 bis 2032 wächst der Fehlbetrag von 3 auf 4,7 Milliarden.

Die bevorstehende Abstimmung hat somit auch richtungsweisenden Charakter für die weitere Sanierung der AHV.

Argumente für ein Ja

Hinter der Vorlage stehen Bundesrat, Parlament, Mitte, SVP, FDP, GLP sowie zahlreiche Wirtschaftsverbände von Economiesuisse bis zum Bauernverband. Das wichtigste Argument betrifft die schiere Notwendigkeit, wieder für eine stabile Finanzierung der Altersrenten zu sorgen. Die Vorlage bringt sichere Renten ohne Rentenkürzungen.

Die Angleichung des Rentenalters ist gerechtfertigt: Frauen sind heute besser ausgebildet als früher, sie sind zunehmend berufstätig und leben länger als die Männer. Sie zahlen weniger ein, erhalten aber mehr.

Zu betonen ist auch der flexiblere Übergang in die Pensionierung.

Die Argumente der Gegner

Gegen die Reform kämpft das linke Lager: SP, Grüne sowie viele Gewerkschaften. Mit der Vorlage werde einseitig auf Kosten der Frauen gespart. Das sei ungerecht angesichts der immer noch bestehenden Benachteiligungen der Frauen im Berufs- und Familienleben.

Die Gegner bekämpfen erstaunlicherweise auch die geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer, welche die Linke im Parlament noch unterstützt hatte. Die Nationalbank solle doch die Lücke in der AHV füllen.

Fazit: Ein klares Ja!

Die Sanierung der AHV ist dringlich. Die überfällige Vereinheitlichung des Rentenalters ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wenn die Vorlage scheitert, drohen weitere einseitige Finanzspritzen mit höheren Steuern oder Lohnbeiträgen, um die AHV über Wasser zu halten. Vor allem würde ein Nein noch zusätzliche Unsicherheit für jetzige und künftige Rentnerinnen und Rentner schaffen. Das kann sich die Schweiz nicht leisten. Wir schulden den Menschen im dritten Lebensabschnitt vor allem Sicherheit. Deshalb empfehle ich Ihnen ein überzeugtes Ja.


Pirmin Bischof, Ständerat CVP, Solothurn

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